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Anfechtung im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Anfechtung Arbeitsvertrag im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

Anfechtung

 

Jede Willenserklärung kann angefochten werden.

 

Eine Willenserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, rechtsgestaltende Erklärung.

Wird sie erfolgreich angefochten, so gilt sie als rückwirkend beseitigt (§ 142 BGB).

 

Anfechtbar ist eine Willenserklärung jedoch nur dann, wenn sie durch Irrtum (§§ 119, 120 BGB), Drohung, oder arglistische Täuschung (§ 123 BGB) zustande gekommen ist.

Zu beachten ist, dass die Anfechtung der Erklärung im Falle des Irrtums unverzüglich erfolgen muss, im Falle von arglistischer Täuschung, oder Drohung binnen Jahresfrist seit Behebung des Anfechtungsgrunde.

 

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