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Arbeitnehmerfahrzeug im Arbeitsrecht
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Arbeitnehmerfahrzeug -> s. auch Dienstfahrzeug
Hier ist zu unterscheiden:
Das Arbeitnehmerfahrzeug ist das Fahrzeug des Unternehmers, welches der Arbeitnehmer (wenn auch nur kurzfristig auf Geheiß, oder Duldung des Arbeitgebers) nutzt, um Tätigkeiten für den Arbeitgeber zu verrichten, zu deren Ausführung er sich arbeitsvertraglich verpflichtet hat.
Das Dienstfahrzeug ist das Fahrzeug des Arbeitgebers, welcher dieses dem Arbeitnehmer zur Ausübung dessen vertraglich geschuldeter Tätigkeit zur Verfügung stellt.
Schäden am Arbeitnehmerfahrzeug
BAG Urt. v. 23.11.2006 –8 AZR 701/05-
Es bleibt dabei, dass der Arbeitgeber Unfallschäden am Fahrzeug des Arbeitnehmers zu ersetzen hat, wenn dieses mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Betätigungsbereich eingesetzt wurde.
Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn Unfallursache ein technischer Defekt des Fahrzeuges oder ein persönliches Fehlverhalten des Arbeitnehmers ist. Solche Umstände sind allenfalls als Mitverschulden des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
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