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Arbeitsentgelt im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Arbeitsentgelt im Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Arbeitsentgelt ist die Entlohnung der Arbeitgebers für die arbeitsvertraglich geschuldete Tätigkeit des Arbeitnehmers. Das Arbeitsentgelt wird auch bezeichnet als
- Lohn (zumeist für sog. Arbeiter)
- Gehalt (zumeist für sog. Angestellte)
s. hierzu unter Arbeitsvergütung
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Arbeitsentgelt
Arbeitsentgelt ist die zumeist vertraglich geregelte Entlohnung des Arbeitnehmers für vertraglich geschuldete Tätigkeiten für den Arbeitgeber.
Regelmäßig wird diese auch Gehalt, oder Lohn genannt.
Entscheidungen zu Arbeitsentgelt:
Strafbarkeit wegen Vorenthaltens von Arbeitsentgelt
BGH Beschl. v. 09.08.05 NJW 2006,413
Zur Debatte steht, inwieweit sich ein Arbeitgeber oder Geschäftsführer einer GmbH gem. § 266 a StGB strafbar macht, wenn er die Sozialversicherungsbeiträge im Falle der Insolvenz nicht an den Staat abführt.
Nach einer Entscheidung des 5. Strafsenats hat der Schuldner des Gesamtversicherungsbetrages i.S.d. § 28 I SGB IV diese Verbindlichkeiten gegenüber dem Staat als Gläubiger vorrangig vor anderen Verbindlichkeiten zu erfüllen.
Geschäftsführern ist in Zukunft dringend anzuraten, außerhalb der Drei-Wochen-Frist hinsichtlich der Zahlung der Arbeitnehmerbeiträge Vorsicht walten zu lassen.
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