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Arbeitskleidung im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Arbeitskleidung im Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Unter Arbeitskleidung versteht man
Schutzkleidung
welche bei Tätigkeiten zu tragen ist, um gegen Witterung, gesundheitliche Gefahren, aussergewöhnliche Verschmutzung, etc getragen werden muss.
Dienstkleidung
sie wird bei Ausübung der Arbeit zur besonderen Kenntlichmachung getragen
Berufskleidung
sie wird von bestimmten Berufen getragen, weil zweckmäßig und üblich (Zimmerleute, Kellner, ...)
Arbeitskleidung
sie wird bei Ausübung der Tätigkeit zum Schutze der eigenen Kleidung getragen.
Für die Beschaffung von anderer als Schutz- oder Dienstkleidung muss der Arbeitgeber die Kosten nur tragen, wenn dies vertraglich vereinbart wurde.
Der Arbeitgeber bleibt Eigentümer der von ihm gestellten Kleidung und der Arbeitnehmer haftet für diese bei schuldhaft verursachter Beschädigung. Die gewöhnlichen Reinigungskosten muss der Arbeitgeber übernehmen.
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss diese an den Arbeitgeberzurückgegeben werden.
Unser Einzugsgebiet:
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Der Arbeitsrechtler
Fachanwalt für Arbeitsrecht
