Anwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Stuttgart, Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach

Arbeitspapiere im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Arbeitspapiere im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

Arbeitspapiere

 

Zu den Arbeitspapieren zählen

- die Lohnsteuerkarte

- das Zeugnis

- die Urlaubsbescheinigung

- die Arbeitsbescheinigung

- ggf. Sozialversicherungsausweis

 

Diese Unterlagen hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber bei Begin des Arbeitsverhältnis auszuhändigen, welcher sodann für diese haftet.

Sind diese zerstört, oder beschädigt, so haftet der Arbeitgeber dafür mit Schadensersatz.

 

Bei Beendigung hat der Arbeitnehmer diese Arbeitspapiere beim Arbeitgeber abzuholen, es handelt sich hierbei um eine sog. Holschuld. Sollten diese jedoch noch nicht fertiggestellt sein, so sind sie dem Arbeitnehmer zu übersenden

 

mehr zu Arbeitspapiere

Arbeitspapiere

 

Der Arbeitgeber ist mit Ablauf der Kündigungsfrist verpflichtet dem Arbeitnehmer die Arbeitspapiere (Lohnsteuerkarte, Versicherungsnachweisheft, etc) herauszugeben. Kommt er einer Herausgabeforderung des Arbeitnehmers nicht nach, so kann vor dem Arbeitsgericht Herausgabeklage erhoben werden.