Anwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Stuttgart, Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach

Arbeitsunfähigkeit im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Arbeitsunfähigkeit im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

Arbeitsunfähigkeit

 

Als Krankheit wird im arbeitsrechtlichen (auch sozialversicherungsrechtlichen) Sinne ein regelwidriger Zustand des Körpers oder Geistes bezeichnet, in welchem dieser Notwendigkeit der Krankenpflege oder Arbeitsunfähigkeit hervorruft.

 

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall muss aber auch dann vorgenommen werden, wenn eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt, welche noch in der Zukunft liegt, z.B. geplante Operation.

 

Ist der Arbeitnehmer krank und es tritt eine Arbeitsunfähigkeit infolge der Erkrankung ein besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer ist demgegenüber jedoch von der Erbringung seiner Arbeitsleistung befreit.

 

Streit kann nun darüber entstehen, ob ein Arbeitnehmer die Pflicht besitzt, dem Arbeitgeber dennoch z.B. telefonische Auskünfte über seinen Arbeitsplatz zu geben, z.B. über einen laufenden wichtigen Geschäftsvorgang.

 

m Regelfall sind jedoch selbst solche Auskünftsansprüche zu verneinen.

 

 Der erkrankte Arbeitnehmer hat widerrum alles zu tun, um bald wieder gesund zu werden. Verzögert er den Heilungserfolg kann eine Pflichtwidrigkeit vorliegen (BAG Urt.v. 02.03.6 NZA-RR 2006, 636).

 

Die Kündigung während der Erkrankung ist zulässig !



 

 

           -> s.u. Krankheit

 

 

mehr zu Arbeitsunfähigkeit