Anwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Stuttgart, Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach

Arbeitsweg im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Arbeitsweg im Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

Arbeitsweg

 

Als Arbeitsweg ist die Strecke zu bezeichnen, welche der Arbeitnehmer benötigt um von seinem Wohnort zum Sitz des Arbeitgebers zu gelangen.

 

Grundsätzlich muss der Arbeitnehmer seine Kosten, welche für die Fahrt zur Arbeitsstelle und zurück entstehen selbst tragen. Ausnahmen können jedoch bestehen, wenn z.B. auswärtige Baustellen direkt anzufahren sind, bzw. der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechtes einen anderen örtlich vom eigentlichen Dienstsitz gelegenen Arbeitsplatz zuweist.

 

Die Fahrzeiten zur Arbeitsstätte und zurück sind auch keine Arbeitszeiten. Anderes gilt jedoch auch betreffend obige Ausnahmen, wenn der Dienstort näher liegt, als z.B. eine direkt anzufahrende Baustelle. Die über die übliche Anreise zum Arbeitgebersitz hinausgehende Fahrzeit zur Baustelle ist in diesem Falle Arbeitszeit.

 

 

mehr zu Arbeitsweg