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Außerdienstliches Verhalten im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Außerdienstliches Verhalten im Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Grundsätzlich rechtfertigt ein außerdienstliches Verhalten keine Kündigung.
Hiervon gibt es jedoch Ausnahmen:
Immer dann, wenn das außerdienstliche Verhalten das Arbeitsverhältnis konkret berührt.
Dies kann der Fall sein, z.B. wenn ein intimes Verhältnis zwischen Arbeitskollegen besteht, jedoch nur dann, wenn es die Arbeitsleistung konkret beeinflußt, aber auch ein Verhältnis zwischen einem Vogesetzten und einer Auszubildenden, oder Jugendlichen.
Auch Beleidigungen von Mitarbeitern, oder Vorgesetzten, wie auch ausländerfeindliche Äußerungen können eine Kündigung rechtfertigen. Meist ist das strafrechtliche Verfahren hierfür relevant.
Von der Beleidigung ist die Kritik am Arbeitgeber zu unterscheiden.
Sie ist zulässig, darf jedoch nicht beleidigend sein, oder den Betriebsfrieden stören.
Ob eine Trunkenheit eine fristlose Kündigung eines Kraftfahrers rechtfertigt hängt von den Umständen des Einzelfalles ab, solange noch keine Verkehrsuntüchtigkeit vorliegt.
Ein außerdienstliches Verhalten kann jedoch auch unter den o.g. Vorausetzungen eine arbeitgeberseitige Abmahnung rechtfertigen.
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