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Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Aufhebungsvertrag im Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Im Gegensatz zum Abwicklungsvertrag, welcher gemäß Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis unter Zugrundelegung und Einhaltung der vereinbarten, oder gesetzlichen Kündigungsfrist beendet, wird das Arbeitsverhältnis hier zu einem bestimmten Tag aufgehoben, ohne das die Kündigungsfristen eingehalten werden.
Dieser kann somit das Arbeitsverhältnis von heute auf morgen beenden.
Beim Aufhebungsvertrag ist jedoch Vorsicht geboten, da in diesem Falle (Nichteinhaltung der Kündigungsfristen) die Agentur für Arbeit eine Sperre für den Bezug des Arbeitsloengeldes (3 Monate) verhängt.
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Aufhebungsvertrag -> s. auch Abwicklungsvertrag
Im Gegensatz zum Abwicklungsvertrag definiert sich der Aufhebungsvertrag dadurch, dass die vertragliche, oder gesetzliche Kündigungsfrist nicht eingehalten wurde und der Vertrag das Arbeitsverhältnis vorzeitig beendet.
In diesem Falle ist nahezu zwingend von der Erteilung einer Sperre für den Bezug des Arbeitslosengeldes von drei Monaten auszugehen.
Im Falle des Nachweises der Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kann die Sperre wieder aufgehoben werden.
Also hier immer vor Abschluss eines Aufhebungsvertrages Anwalt fragen !
Urteile:
„Turboprämie – wer nicht klagt, wird belohnt
BAG Urt. v. 31.05.05 NZA 2005, 997
Bei Massenentlassungen dürfen Unternehmen eine Prämie versprechen, wenn die Arbeitnehmer auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichten.
Mit der Turboprämie gibt das BAG dem Arbeitgeber ein adäquates Mittel in die Hand, bei Massenentlassungen schnell Rechts- und Planungssicherheit zu erlangen. Dem Arbeitgeber, der sich für das Angebot einer solchen Prämie entschließt, ist dringend zu empfehlen, Verhandlungen über die Prämienhöhe erst dann zu führen, wenn der Sozialplan bereits abgeschlossen ist. Damit vermeidet er den Eindruck, die finanziellen Mittel für die Turboprämie vom Dotierungsrahmen des Sozialplans abgezweigt zu haben.
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Der Arbeitsrechtler
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