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Ausbildungsverhältnis im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Ausbildungsverhältnis im Arbeitsrecht

 

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

Ausbildungsverhältnis

 

Ausbildungsverhältnis ist eine Vereinbarung zwischen Ausbilder und Auszubildendem, in welcher der Ausbilder die Ausbildung des Auszubildenden übernommen hat.

 

Hier kann nur unter bestimmten Voraussetzungen vom Ausbilder gekündigt werden. Im Regelfall ist im Falle der Kündigung durch den Ausbildern zunächst ein Schlichtungsverfahren anzustrengen, bevor eine Kündigungsschutzklage erhoben werden kann.

 

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Ausbildungsverhältnis

 

Befristeter Arbeitsvertrag im Anschluss an Ausbildung

BAG Urt.v. 10.10.07 NJW 2008,538

Auf § 14 I 2 TzBefG kann nur die Befristung des ersten Arbeitsvertrages gestützt werden, den der Mitarbeiter im Anschluss an seine Ausbildung oder sein Studium abschließt. Eine Vertragsverlängerung ist mit dem in dieser Vorschrift normierten Sachverhalt nicht möglich.

 

Verlängerung des Ausbildungsverhältnisses nach Nichtbestehen der Abschlussprüfung

BAG Urt. v. 23.09.04 NZA 2005, 414

  1. Der Anspruch auf Verlängerung des Berufsausbildungsverhältnisses gem. § 14 BBiG entsteht mit Kenntnis des Auszubildenden vom Nichtbestehen der Abschlussprüfung. Vor Ablauf der im Berufsausbildungsvertrag vereinbarten Ausbildungszeit ist die Geltendmachung des Verlängerungsanspruches nicht fristgebunden.
  2. Macht der Auszubildende einen während des Berufsausbildungsverhältnisses entstandenen Anspruch auf Verlängerung erst nach Ablauf der vereinbarten Ausbildungsfrist geltend, verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis nach § 14 III BBiG nur dann bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, wenn das Verlangen unverzüglich erklärt wird.