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Beschäftigungsanspruch im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Der Beschäftigungsanspruch ist nicht zu verwechseln mit dem Weiterbeschäftigungsanspruch.
Während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen sog. Beschäftigungsanspruch.
Erst nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses und Ablauf der Kündigungsfrist kann der Arbeitnehmer einen sog. Weiterbeschäftigungsanspruch geltend machen (rglm. vor Gericht), indem er die Unwirksamkeit einer Kündigung angreift und zeitgleich auf Weiterbeschäftigung klagt.
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Beschäftigungsanspruch
Nach der Rspr. des BAG hat jeder Arbeitnehmer im Rahmen eines unstreitig bestehenden Arbeitsverhältnisses grds. einen Anspruch gegen den Arbeitgeber, auf sein Verlangen hin auch tatsächlich beschäftigt zu werden. Dieser Anspruch steht nur zurück, wenn überwiegende schutzwürdige Interessen des Arbeitgebers entgegen stehen.
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