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Besitzstände im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

 

Besitzstände

 

 

mehr zu Besitzstände

Bei der Übernahme der Besitzstände handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, dass die bisherigen Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers in einem neuen Beschäftigungsvertrag übernommen werden.

Dies kann der Fall sein, bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen einer Änderungskündigung bei einem Tochterunternehmen oder neuen Arbeitgeber.

           

Die Formulierung im neuen Arbeitsvertrag kann lauten:



„ Dieser Arbeitsvertrag beginnt mit dem ....... zu laufen und schließt an den Vertrag vom ...... an. Die Betriebszugehörigkeit aus vorangegangenen Verträgen werden anerkannt. Damit gilt der ....... als Eintrittsdatum. ...“

 

 

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