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Betriebliche Übung im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Ein Arbeitnehmer kann einen Anspruch auch darauf begründen, dass bestimmte Leistungen, oder Rechtegewährungen ihre Grundlage auf der Basis einer sog. "betrieblichen Übung" finden.
Eine betriebliche Übung erhält ihre Wirkung aus einer stillschweigenden Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Sie setzt eine ständige, tatsächliche Übung innerhalb eines Betriebes, sowie ein Verhalten eines Arbeitgebers voraus, das bei dem Arbeitnehmer den Eindruck vermittelt, der Arbeitgeber wolle sich für die Zukunft an sein Verhalten binden.
Aber ohne ein solches Verhalten ist eine betriebliche Übung nicht möglich, wenn z.B. der Arbeitgeber in langjähriger Übung an bestimmten Tagen freistellt, besteht hierauf für die Zukunft kein Anspruch.
Streitig ist, wie eine betriebliche Übung beseitigt werden kann.
Teils wird hierfür eine sog. Änderungskündigung nötig sein.
Aber:
widerspricht der Arbeitnehmer über einen Zeitraum von drei Jahren nicht der Änderung einer betrieblichen Übung, so wird diese einvernehmlich geändert.
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