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Bruttolohn im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

 

Bruttolohn

 

Der Arbeitgeber schuldet für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung die Arbeitsvergütung. Es kann zwar auch eine Nettolohnvereinbarung getroffen werden, diese muss aber dann ausdrücklich vereinbart werden.

Soweit keine solche Vereinbarung getroffen wurde, schuldet der Arbeitgeber den sog. Bruttolohn.

 

Der Bruttolohn ist sodann die Berechnungsgrundlage für die Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträge. Der Arbeitgeber ist verpflichtet vom Bruttolohn die vom Arbeitnehmer geschuldeten Beiträge an Steuern und Sozialversicherung an die zuständigen Stellen abzuführen.

 

Im Falle von Lohnklagen gegen den Arbeitgeber kann der Arbeitnehmer den Bruttolohn einklagen und diesen auch vollstrecken. Dieser wird dann beigetrieben und der Arbeitnehmer muss dann selbst die notwendigen Abgaben an die zuständigen Stellen abführen. Im Regelfall wird dies jedoch dennoch durch den Arbeitgeber besorgt.

 

Im Falle der Arbeitgeber die Abgaben schon abgeführt hat, wird lediglich eine Nettolohnklage erhoben.



 

 

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