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Druckkündigung im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Unter Druckkündigung versteht man eine Kündigung, zu der der Arbeitgeber von außen "unter Druck" gesetzt wird.
Dieser kann durch die anderen Mitarbeiter (entweder der geht, oder wir alle), Behörden oder Kunden gemacht werden. Eine solche Kündigung kann sowohl personen-, verhaltens-, oder auch betriebsbedingt ausgesprochen werden.
Allerdings darf der Arbeitgeber nicht jedem Druck nachgeben. Aufgrund der ihm obliegenden Fürsorgepflicht muss er erkennbar unangemessenen und nicht gerechtigten Forderungen zumutbaren Widerstand entgegen setzten.
Der Arbeitgeber kann sich auf solchen Druck nicht berufen, wenn er ihn selbst erzeugt hat.
Bei unzulässigem Druck auf den Arbeitgeber können für den Arbeitnehmer Schadensersatzansprüche gegen den Dritten (der Druck macht) entstehen.
Eine vorige Anhörung der Arbeitnehmer ist i.Ü. nicht Wirksamkeitsvorraussetzung für die Kündigung.
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