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Einigungsstelle im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

Einigungsstelle

 

Besteht zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat eine Meinungsverschiedenheit, ist im Zweifel eine Einigungsstelle zu bilden, in der notfalls vom Arbeitsgericht im Beschlussverfahren ein Vorsitzender und Beisitzer bestellt werden.

 

Die Einigungsstelle entscheidet in betrieblichen Regelungsfragen, das Arbeitsgericht entscheidet alleine Rechtsfragen. Die Einigungsstelle entscheidet nach mündlicher Verhandlung mit Stimmenmehrheit, nachdem sie die Beteiligten gehört hat.

 

Der Spruch ist verbindlich, wenn dem Betriebsrat ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht zugestanden hat.

 

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