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Familienmitarbeit im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

Familienmitarbeit

 

Häufig kommt es vor, dass Familienmitglieder im Betrieb mitarbeiten. Frage ist, wie diese arbeitsrechtlich einzuordnen sind.

 

Im Falle die Arbeit aufgrund familienrechtlicher Verpflichtung erbracht wird, ist das Arbeitsrecht grundsätzlich nicht anwendbar.

Nach § 1356 BGB regeln die Ehegatten die Haushaltsführung im gegenseitigen Einvernehmen. Bei der Wahl der Ausübung einer Erwerbstätigkeit haben die Ehepartner auf die Belange des anderen Ehegatten und der Familie Rücksicht zu nehmen.

Nach § 1619 BGB haben auch volljährige Kinder in einer ihren Kräften und ihrer Lebensstellung entsprechenden Art und Weise den Eltern im Haushalt und Geschäft Arbeit zu leisten, so lange sie dem elternl. Haushalt angehören und von den Eltern unterhalten werden.

 

Aber natürlich können zwischen Ehegatten und Kindern Arbeitsverhältnisse eingegangen werden.

Dies richtet sich nach dem Willen der Beteiligten.

Fehlt eine ausdrückliche Vereinbarung, so spricht für ein Arbeitsverhältnis die Entlohnung, Ersatz für anderweitige Arbeitskräfte, Eingliederung in den Betrieb, etc.

Die bloße familienrechtliche Mitarbeit ist gegeben, wenn dies der Verkehrsüblichkeit entspricht (z.B. im Handwerk, Ehefrau übernimmt bestimmte Tätigkeiten, etc.)

Aber Achtung:

Die Zerrüttung einer Ehe rechtfertigt arbeitsrechtlich noch keine Kündigung aus personenbedingten Gründen !

 

Wann müssen Sozialabgaben und Steuern für das arbeitende Familienmitglied gezahlt werden ?

Dies immer dann, wenn

das Familienmitglied in den Betrieb eingegliedert ist,

ein angemessenes Arbeitsentgelt gezahlt wird,

Lohnsteuer entrichtet wird,

das Entgelt als Betriebsausgabe verbucht wird.

Im Zweifel ist hier ein Steuerberater anzufragen.



 

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