Anwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Stuttgart, Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach
Feiertage im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Zum Thema Feiertage gibt es aus arbeitsrechtlicher Sicht vier Themenbereiche:
- welche Tage sind Feiertage ?
- wann ist der Arbeitnehmer an Feiertagen zur Arbeit verpflichtet ?
- welche Vergütung muss für die Feiertagsarbeit bezahlt werden ?
- muß vergütet werden, wenn die Feiertagsarbeit ausfällt ?
Welche Tage Feiertage sind bestimmt sich nach dem jeweiligen Landesrecht.
Grundsätzlich besteht an Sonn- und Feiertagen ein Beschäftigungsverbot von 0 bis 24 Uhr (§ 9 ArbZG).
In mehrschichtigen Betrieben kann Beginn und Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu 6 Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn zum Ausgleich eine Betriebsruhe stattfindet (§ 9 II ArbZG).
Für Kraftfahrer findet § 9 III ArbZG Anwendung.
Die gesetzlichen Ausnahmen zum Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen finden sich in § 10 ArbZG. Hier sind 16 Ausnahmen beschrieben.
Nach § 13 ArbZG kann aber auch die bundesregierung Rechtsverordnungen erlassen, welche solche Ausnahmen definieren.
Feiertagsbezahlung
Ob ein Arbeitnehmer Anspruch auf Vergütung hat, wenn die Arbeit infolge eines Feiertages ausfällt, ist im Entgeltfortzahlungsgesetz regelt. Im Regelfall hat der Arbeitgeber dann die Vergütung zu bezahlen, die der Arbeitnehmer verdient hätte, wäre der Arbeitstag nicht wegen des Feiertags ausgefallen.
Feiertagszuschläge
Wird am Feiertag gearbeitet, so erhält der Arbeitnehmer nicht nur senen vollen Lohn, sondern auch einen besonderen Zuschlag.
Da ein solcher jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben ist und zwischen den Arbeitsvertragsparteien Vertragsfreiheit gilt, muss ein solcher im Arbeitsvertrag geregelt sein, oder durch kollektiverechtliche Regelungen (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarungen, etc.)
Allerdings gilt auch:
Ist ein Zuschlag nicht vereinbart, jedoch ort- und branchenüblich, so gilt dieser als vereinbart.
mehr zu Feiertage
Unser Einzugsgebiet:
Stuttgart (Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Bad Cannstatt, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-West, Stuttgart-Süd, Degerloch), Botnang, Korntal, Münchingen, Weilimdorf, Gerlingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Esslingen, Leonberg, Sindelfingen, Böblingen, Echterdingen, Leinfelden, Filderstadt, Neuhausen, Sillenbuch, Fellbach, Ludwigsburg, Freiberg, Kirchheim a.N. Lauffen, Ilsfeld, Untergruppenbach, Talheim Heilbronn, Leingarten, Neckarsulm, Schorndorf, Göppingen, Schwäbisch Gmünd, Nürtingen, Pforzheim, Karlsruhe, Reutlingen, Ulm, Crailsheim, Aalen, Heidelberg, Heilbronn u.v.m.
Der Arbeitsrechtler
Fachanwalt für Arbeitsrecht
