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Islam im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

Islam im Arbeitsrecht

 

Infolge der unterschiedlichen Auffassungen vor allem über die Leitung der Glaubensgemeinschaft zerfällt der Islam in vier Hauptrichtungen, Sunniten, Charidschiten, Schiiten.

Bekannten Streit gab es in letzter Zeit vor allem wegen des Tragens eines islamischen Kopftuches während der Arbeitszeit gegen den Willen des Arbeitgebers.

Nach dem Bundesarbeitsgericht rechtfertigt dies jedoch nicht die ordentliche Kündigung einer Verkäuerin in einem Kaufhaus (BAG Urt.v. 10.10.2002 = NZA 2003, 483).

Wegen der in Art. 4 I, II GG geschützten Glaubens- und Religionsfreiheit könne der Arbeitgeber die Klägerin (die sich durch Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung gewehrt hat) nicht wirksam auffordern, die Arbeit ohne Kopftuch zu verrichten.

Der Arbeitgeber sei zwar auch in seiner unternehmerischen Betätigungsfreiheit geschützt, seine Befürchtung, es komme hierdurch zu wirtschaftlichen Einbußen reiche nicht aus, die Interessen der Klägerin zu überwinden.

Auch das BVerfG hat die gegen das Urteil gerichtete Verfasungsbeschwerde des Arbeitgebers zurückgewiesen.

 

Weiterer heftiger Streit entstand bei einer Lehrerin im öffentlichen Dienst beim Tragen des Kopftuches.

Hier hatte das zuständige BVerwG der Lehramtsbewerberin das Tragen untersagt (BVerwG Urt. v. 04.07.2002; NJW 2002,3344), das BVerfG hat diese Entscheidung jedoch mit Urteil vom 24.09.2003 (NJW 2003, 3111) wieder aufgeboben.

Es müsse eine konkrete Gefahr für die Schüler festgestellt werden. Eine solche war durch das Tragen des Kopftuches nicht feststellbar.

 

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