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Kur im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

Kur aus arbeitsrechtlicher Sicht

 

Wenn ein Arbeitnehmer zum Zwecke der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation eine diese Maßnahmen durchführende Einrichtung stationär aufsucht und diese von einem Träger der gesetzlichen Renten-, Kranken- oder Unfallversicherung bewilligt wurde hat Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle.

 

Im Falle der Arbeitnehmer kein Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder gesetzlichen Rentenversicherung ist, gelten diese Vorschriften entsprechend, wenn eine Maßnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation ärztlich verordnet wurde

 

Wurde die Kur von einem Sozialversicherungsträger bewilligt, ist davon auszugehen, dass diese medizinisch auch notwendig ist. Eine Prüfung findet nur noch dann statt, wenn ernsthafte Zweifel bestehen.

 

Sobald die Kur bewilligt wurde, ist der Arbeitnehmer verpflichtet, dem Arbeitgeber die Kurbewilligung unverzüglich (= ohne schuldhaftes Zögern) zu übergeben.

Aus dieser Kurbewilligung ergibt sich im Übrigen auch die Dauer der Kur und deren Kostenübernahme.

 



 

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