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Kurzarbeitergeld im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Beim Kurzarbeitergeld werden zwei Formen unterschieden:
Das Strukturkurzarbeitergeld
Die Anspruchsgrundlage findet sich hierfür in § 169 ff SGB III. Der Anspruch besteht, wenn
- wenn ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall besteht,
- die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind,
- die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind,
- der Arbeitsausfall der Agentur angezeigt ist.
Das Transferkurzarbeitergeld:
Dieses findet seine Anspruchsgrundlage in § 216b SGB III. Nimmt hiernach der Arbeitnehmer an einer Transfermaßnahme teil, die aufgrund einer Betriebsänderung von Arbeitslosigkeit betroffen sind, werden diese durch das Transferkurzarbeitergrld gefördert, wenn
- die Maßnahme durch einen Dritten durchgeführt wird,
- die Maßnahme der Eingliederung des Arbeitnehmers
in den Arbeitsmarkt dienen soll,
- die Durchführung der Maßnahme gesichert ist und
- ein System zur Sicherung der Qualität angewandt wird.
Unser Einzugsgebiet:
Stuttgart (Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Bad Cannstatt, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-West, Stuttgart-Süd, Degerloch), Botnang, Korntal, Münchingen, Weilimdorf, Gerlingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Esslingen, Leonberg, Sindelfingen, Böblingen, Echterdingen, Leinfelden, Filderstadt, Neuhausen, Sillenbuch, Fellbach, Ludwigsburg, Freiberg, Kirchheim a.N. Lauffen, Ilsfeld, Untergruppenbach, Talheim Heilbronn, Leingarten, Neckarsulm, Schorndorf, Göppingen, Schwäbisch Gmünd, Nürtingen, Pforzheim, Karlsruhe, Reutlingen, Ulm, Crailsheim, Aalen, Heidelberg, Heilbronn u.v.m.
Der Arbeitsrechtler
Fachanwalt für Arbeitsrecht
