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Lebensversicherung im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Lebensversicherung aus arbeitsrechtlicher Sicht
Lebensversicherungen werden meist vom Arbeitgeber gewährt zur betrieblichen Altersvorsorge und in Form von Gruppenversicherungen abgeschlossen.
In der Gruppenversicherung gibt es ein einfacheres Aufnahmeverfahren und die Beitragssätze sind regelmässig günstiger.
Bei der Einzellebensversicherung wird unterschieden in
- den Versicherungsnehmer
- den Versicherten
- den Bezugsberechtigten
- den Versicherer
Bei der Firmengruppenversicherung ist der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer, der Versicherte, bzw. der Bezugsberechtigte ist der Arbeitnehmer, oder ggf. die Hinterbliebenen und der Versicherer die Versicherungsgesellschaft. Diese werden sog. Direktversicherungen genannt.
Ist der Arbeitnehmer selbst der Versicherungsnehmer findet das BetrieblicheAltersvorsorgeGesetz (BetrAVG) keine Anwendung.
Nach Ablauf bestimmter Fristen wird die Lebensversicherung unverfallbar. Im Falle der Arbeitgeber die Lebensversicherung nach Eintritt der Unverfallbarkeit widerruft, so macht er sich schadensersatzpflichtig.
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