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Nebenbeschäftigung im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Eine Nebenbeschäftigung ist grundsätzlich zulässig, soweit durch sie nicht gegen Schutzverschriften (z.B. Überschreitung der Höchstarbeitszeit) verstoßen wird, oder gegen arbeitsvertragliche Vereinbarung.
Die Nebenbeschäftigung kann arbeitsvertraglich, aber auch durch Tarifvertrag, oder Betiebsvereinbarung verboten sein und kann von einer Genehmigung des Arbeitgebers abhängig gemacht werden.
Eine Beschränkung der Nebenbeschäftigung ist jedoch nur zulässig, wenn durch sie vertragliche Leistungen des Arbeitnehmers beeinträchtigt werden, oder diese bei einem Konkurrenten geleistet wird. Auf die Genehmigung der Nebentätigkeit kann ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers bestehen.
Geht ein Arbeitnehmer während seiner Erkrankung in der Haupttätigkeit einer Nebentätigkeit nach, so soll eine Kündigung nach der allerdings umstrittenen Rspr. des BAG nur gerechtfertigt sein, wenn durch die Nebentätigkeit der Krankheitsverlauf beeinträchtigt wird.
Hier kommt es allerdings auch immer auf den Einzelfall und die Art der Erkrankung an.
Somit ist eine Nebentätigkeit vom Arbeitgeber grds. zu erlauben. Geht der Arbeitnehmer einer Nebentätigkeit trotz vertraglichem Erlaubnisvorbehalt nach, so wird dies auf keinen Fall eine Kündigung rechtfertigen können, sollte diese die Arbeitskraft des Arbeitnehmers nicht beeinträchtigen und wird diese nicht bei einem Konkurrenzunternehmen ausgeübt.
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