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Scheinselbstständigkeit im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
Scheinselbstständig ist, wer seine Arbeitskraft auf selbstständiger Basis anbietet, tatsächlich aber Arbeitnehmer ist. Da die Einordnung ausgesprochen große Auswirkungen im Hinblick auf sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtliche Probleme besitzt, muss eine sorgfältige Prüfung stattfinden, ob das Beschäftigungsverhältnis tatsächlich auf selbstständiger Basis stattfindet oder in einem Abhängigkeitsverhältnis.
Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben sich häufig bei freien Mitarbeitern, freelancern, Subunternehmer bei nur einem Auftraggeber" ..... Paradebeispiel waren die sog. "Eismänner", welche letztlich als Arbeitnehmer eingeordnet waren.
Das Bundessozialgericht, wie auch die Bundesarbeitsgerichte haben mehrfach darauf hingewiesen, dass es letztlich zur Abrenzung nicht auf den von den Parteien abgeschlossenen Vertrag ankommt, sondern auf die "gelebte Wirklichkeit".
Eine Scheinselbstständigkeit liegt immer dann vor, wenn der Mitarbeiter nach der Ausgestaltung des Vertrages wie ein Selbstständiger behandelt wird, tatsächlich jedoch wie ein abhängig Beschäftigter tätig wird.
Abhängig beschäftigt ist im Regelfall derjenige, welcher weisungsunterworfen ist und in den Geschäftsbetrieb des Betriebes eingegliedert.
Beide Vertragsparteien können jedoch (§ 7 a SGB IV) bei der Deutschen Rentenversicherung eine Entscheidung beantragen, ob eine abhängige Beschäftigung vorliegt oder eine selbstständige Tätigkeit. Hier efolgt sodann eine Prüfung der Behörde.
Vor allem ist höchste Vorsicht geboten, wenn das selbstständige Vertragsverhältnis schon einige Jahre dauert und eine Prüfung eine Arbeitnehmerstellung des Mitarbeiters ergibt. Hier drohen erhebliche Nachzahlungen und es ist dringend ein spezialisierter Anwalt zu Rate zu ziehen.
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