Anwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Stuttgart, Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach

Sonn- und Feiertage im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

Sonn- und Feiertage

 

Die Arbeit eines Arbeitnehmers an Sonntagen ist gem. § 9 ArbZG grundsätzlich verboten. Für Jugendliche wird dies in § 17 JArbSchG geregelt.

Ausnahmen ergeben sich aus § 9 II 1 ArbZG für Schichtbetriebe und in den §§ 10 ff ArbZG.

 

mehr zu Sonn- und Feiertage:



Sonn- und Feiertage

 

Kein gesetzlicher Zuschlag bei Sonn- und Feiertagsarbeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Januar 2006 - 5 AZR 97/05 -

Arbeitnehmer, die an Sonn- und Feiertagen arbeiten, haben keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Zuschlag zur Arbeitsvergütung. Ein solcher Anspruch folgt nicht aus § 11 Abs. 2 ArbZG. Soweit dort auch auf § 6 Abs. 5 ArbZG verwiesen wird, handelt es sich um eine Rechtsgrundverweisung. Das hat zur Folge, dass ein Arbeitnehmer einen Zuschlag verlangen kann, wenn er an Sonn- oder Feiertagen Nachtarbeit leistet. Für die an Sonn- oder Feiertagen geleistete Arbeit ist gem. § 11 Abs. 3 ArbZG ein Ersatzruhetag zu gewähren.

Der Kläger war als Tankwart an einer Autobahntankstelle im Schichtdienst beschäftigt. Er leistete dabei auch Sonn- und Feiertagsarbeit. Seine auf die Bezahlung gesetzlicher Sonn- und Feiertagszuschläge gerichtete Klage war in allen Instanzen erfolglos.

Unser Einzugsgebiet:

Stuttgart (Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Bad Cannstatt, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-West, Stuttgart-Süd, Degerloch), Botnang, Korntal, Münchingen, Weilimdorf, Gerlingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Esslingen, Leonberg, Sindelfingen, Böblingen, Echterdingen, Leinfelden, Filderstadt, Neuhausen, Sillenbuch, Fellbach, Ludwigsburg, Freiberg, Kirchheim a.N. Lauffen, Ilsfeld, Untergruppenbach, Talheim Heilbronn, Leingarten, Neckarsulm, Schorndorf, Göppingen, Schwäbisch Gmünd, Nürtingen, Pforzheim, Karlsruhe, Reutlingen, Ulm, Crailsheim, Aalen, Heidelberg, Heilbronn u.v.m.