Anwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Stuttgart, Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach
Sozialplanabfindung im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
s. hierzu unter Sozialplan
mehr zu Sozialplanabfindung:
Sozialplanabfindung
Sozialplanabfindung bei Tod des Arbeitnehmers
BAG Urt. v. 27.06.06 NZA 2006,1238
Liegt keine anderweitige Regelung durch den Betriebspartner vor, entsteht ein Abfindungsanspruch aus einem Sozialplan regelmäßig nur dann, wenn der gekündigte Arbeitnehmer den Ablauf der Kündigungsfrist überlebt.
Praxishinweis:
Damit die Erben in den Genuss des Abfindungsanspruches des Verstorbenen kommen, muß dieser Anspruch bereits zu dessen Lebzeiten entstanden sein (§ 1922 I BGB). Im Falle daher keine entspr. Regelung vorhanden ist, gehen die Erben leer aus, sollte der Arbeitnehmer vor Beendigung des Abfindungsanspruches verstorben sein.
Üblich und dringend ratsam ist daher auch im gerichtlichen Vergleich die Formulierung:
„Die Abfindung ist bereits jetzt entstanden und vererbbar, zahlbar mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses.“
Unser Einzugsgebiet:
Stuttgart (Zuffenhausen, Stammheim, Feuerbach, Bad Cannstatt, Stuttgart-Mitte, Stuttgart-West, Stuttgart-Süd, Degerloch), Botnang, Korntal, Münchingen, Weilimdorf, Gerlingen, Ditzingen, Kornwestheim, Ludwigsburg, Bietigheim-Bissingen, Esslingen, Leonberg, Sindelfingen, Böblingen, Echterdingen, Leinfelden, Filderstadt, Neuhausen, Sillenbuch, Fellbach, Ludwigsburg, Freiberg, Kirchheim a.N. Lauffen, Ilsfeld, Untergruppenbach, Talheim Heilbronn, Leingarten, Neckarsulm, Schorndorf, Göppingen, Schwäbisch Gmünd, Nürtingen, Pforzheim, Karlsruhe, Reutlingen, Ulm, Crailsheim, Aalen, Heidelberg, Heilbronn u.v.m.
Der Arbeitsrechtler
Fachanwalt für Arbeitsrecht
