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Tarifvertrag im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

Tarifvertrag

 

Der Tarifvertrag ist ein Vertrag zwischen einem oder mehreren Arbeitgeber-verbänden und einer oder mehren Gewerkschaften, in welchen arbeitsrechtliche Pflichten der zugehörigen Arbeitnehmer geregelt werden.

Der Arbeitgeber hat sich hieran zwingend zu halten. Legt er eine für den Arbeitnehmer nachteiligere arbeitsvertragliche Regelung im Arbeitsvertrag fest, so gilt Tarifvertrag. Legt er jedoch eine bessere Regelung fest, so gilt zugunsten des Arbeitnehmers das sog. "Günstigkeitsprinzip". Es gilt für den Arbeitnehmer die günstigere Regelung, auch wenn der an sich verbindliche Tarifvertrag eine nachteiligere Reglelung vorsieht.

 

Es ist zu unterscheiden zwischen sog. allgemeinverbindlichen Tarifverträgen, diese gelten sodann zwingend für beide Vertragsparteien, somit Arbeitgeber und Arbeitnehmer, ohne dass dies gesondert und ausdrücklich geregelt werden müsste.

 

Weiter gibt es die nicht allgemeinverbindlichen Tarifverträge. Diese gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Zunächst gelten sie dann, wenn im Arbeitsvertrag auf sie Bezug genommen wird. Aber hier ist Vorsicht geboten, da arbeitsvertraglich auch nur auf bestimmte Teile des Tarifvertrags Bezug genommen werden kann, die restlichen Tarifvertragsregelungen gelten dann nicht. Häufig wird arbeitgeberseitig nur auf die Entlohnungsregelungen Bezug genommen, nicht auf die weiteren Regelungen.

Sodann gelten Tarifvertragsregelungen, wenn der Arbeitgeber in einem Arbeitgeberverband Mitglied ist oder der Arbeitnehmer in einer Gewerkschaft.



 

Tarifvertragliche Bezugnahmeformen:

 

Deklaratorische Verweisung:

Hier wird lediglich die sowieso geltende Rechtslage wieder gegeben.

 

Konstitutive Verweisung:

Eine solche liegt vor, wenn ohne die Verweisung kein Tarifvertrag Anwendung finden würde.

 

Statische Verweisung:

Diese ist gegeben, wenn auf einen genau definierter Tarifvertrag Bezug genommen wird.

 

Dynamische Verweisung:

Diese ist gegeben, wenn im Arbeitsvertrag auf einen einschlägigen Tarifvertrag Bezug genommen wird, von einem tarifgebundenen Arbeitgeber. Typisch hier ist die sog. Gleichstellungsabrede.

 



 

mehr zu Tarifvertrag:



Tarifvertrag

 

Weitergeltung von Tarifverträgen bei Verschmelzung einzelner Gewerkschaften

BAG Urt.v. 11.05.05 NZA 2005,Heft 23

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