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Teilzeitarbeit im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:
-> s. u. Teilzeitbeschäftigung
Teilzeitarbeit
Teilzeitarbeit im Außendienst
BAG Urt.v. 21.06.05 NZA 2006, Heft 6
Ein Arbeitgeber kann sich mit Erfolg auf entgegenstehende betriebliche Gründe für eine Teilzeitbeschäftigung im Außendienst berufen, wenn die erforderlichen Kosten zur Einstellung und Fortbildung einer Ersatzkraft außer Verhältnis zu deren Arbeitszeit stehen.
Anmerkung:
Hier kommt es wohl weniger auf die Kosten wie Anschaffung eines Laptops und eines Dienstwagens an, sondern vielmehr darauf, welchen Anteil die „unproduktiven“ Teile der Arbeitszeit in Form von Einarbeitung, Schulung, etc. ausmachen. Als Faustformel lässt sich wohl festhalten: Je kürzer die Arbeitszeit der Ersatzkraft ist, desto leichter lässt sich eine unverhältnismäßige Kostenbelastung darlegen.
Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages trotz Erhöhung der Arbeitszeit
BAG Urt.v. 16.01.08 NJW 2008,2140
Einer Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrages nach § 14 II 1 Hs. 2 TzBefG steht nicht entgegen, dass in einem befristeten Anschlussvertrag eine erhöhte Arbeitszeit vereinbart wird, wenn der Arbeitgeber mit der Verlängerung der Arbeitszeit einem Anspruch des Arbeitnehmers nach § 9 TzBefrG Rechnung trägt.
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Der Arbeitsrechtler
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