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Überarbeit im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht
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-> s.u. Mehrarbeitsvergütung
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Überarbeit
Aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers ergibt sich darüber hinaus die Verpflichtung, bei Vorliegen besonderer Gründe auch einmal länger, d.h. über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus, zu arbeiten (sog. Überzeit).
Für eine derartige Überzeit kann grds. eine zusätzliche Vergütung nach dem Maßstab verlangt werden, nach dem sonst der Lohn berechnet wird.
Darlegungslast im Prozeß
Obliegt voll dem Arbeitnehmer. Dieser muss vor Gericht im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Arbeitszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus tätig wurde.
Er muss ferner eindeutig vortragen und ggf. beweisen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zur Erledigung der ihm obliegenden Arbeit notwendig waren oder vom Arbeitgeber gebilligt oder zumindest geduldet wurden.
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