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Werkdienstwohnung im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

Werkdienstwohnung

 

 

Zu unterscheiden ist zwischen der Werksmietwohnung und der Dienstwohnung.

 

In beiden Fällen überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis einen Wohnraum.

 

Bei der Werkdienstwohnung wird der Wohnraum im Rahmen des Arbeitsverhältnisses überlassen, regelmässig zur besseren Erfüllung der Arbeitsleistung.

Hier besteht im Gegensatz zur Werkmietwohnung kein Mietvertrag, sondern nur ein einheitliches Vertragsverhältnis, auf das das allgemeine Arbeitsrecht Anwendung findet.

Wird hier das Arbeitsverhältnis gekündigt, so ist zeitgleich auch das Wohnrecht im Wohnraum ebenfalls gekündigt.

Im Falle des Obsiegens im Rahmen einer Kündigungsschutzklage, kann somit auch das weitere Wohnrecht in diesem Wohnraum erstritten werden.





 

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