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Zwischenzeugnis im Arbeitsrecht: Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle berät Sie qualifiziert rund um das Arbeitsrecht

Anwalt, Rechtsanwalt, Fachanwalt Arbeitsrecht Tilo C.L. Neuner-Jehle aus der NJR Anwalts- und Fachanwaltskanzlei Neuner-Jehle - Stuttgart - informiert und berät Sie spezialisiert und qualifiziert im Arbeitsrecht:

 

 

Zwischenzeugnis

 

Das Zwischenzeugnis besteht aus denselben Elementen wie das Endzeugnis, es fehlt lediglich die Schlußformulierung und ist in der Gegenwartsform zu halten.

Der Anspruch auf ein Zwischenzeugnis besteht immer dann, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Dies kann vorliegen bei bevorstehender Kündigung, Vorgesetztenwechsel, erheblicher Tätigkeitsveränderung, Betriebsübergang oder bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses infolge Wehrdienst, Elternzeit u.ä.

Im Falle einer Kündigung hat der Arbeitnehmer das Recht, ein Zwischenzeugnis zu verlangen, damit sich dieser sofort anderweitig bewerben kann. Dieses ist an sich Zug um Zug gegen Aushändigung des Endzeugnisses zurückzugeben. Wird in der Praxis jedoch so gut wie nie gemacht.

Im Falle eines Vorgesetztenwechsels hat der Arbeitnehmer ebenfalls Anspruch auf Erteilung eines Zwischenzeugnisses, wenn er jahrelang denselben Vorgesetzten hatte.

 

Das Endzeugnis ist spätestens mit Anlauf der Kündigungsfrist zu erteilen und auszuhändigen (letzter Tag des Arbeitsverhältnisses nach ordentlicher Kündigung), selbst wenn im Rahmen einer Kündigungsschutzklage noch über die Wirksamkeit einer Kündigung gestritten wird.

Muster Zwischenzeugnis

Muster Zwischenzeugnis
Muster zur Erstellung eines Zwischenzeugnisses
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